Erstinformation gemäß § 15 VersVermV
Als Versicherungsvermittler sind wir verpflichtet, dir vor Beginn einer Beratung oder Vermittlung bestimmte gesetzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese sogenannte Erstinformation enthält wichtige Angaben zu unserem Status, unseren Partnergesellschaften sowie zu deiner Ansprechperson.
Du kannst die Erstinformation hier ganz einfach als PDF herunterladen.
Was beinhaltet die Erstinformation?
Die Erstinformation nach § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) informiert Dich u. a. über:
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Unsere Tätigkeit als Ausschließlichkeitsvermittler der Feuersozietät Berlin Brandenburg
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Unsere Registrierungsnummer im Vermittlerregister
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Die Aufsichtsbehörde und Beschwerdestellen
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Deine Ansprechpartnerin / Deinen Ansprechpartner bei Havelsicher
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Unsere Vergütung (Courtage durch den Versicherer, keine Kosten für Dich)
Diese Information dient Deiner Transparenz und Sicherheit – und ist Teil einer fairen und gesetzlich klar geregelten Kundenbeziehung.
Warum ist die Erstinformation wichtig?
Versicherung ist Vertrauenssache.
Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass du als Kundin oder Kunde vor Beginn eines Beratungsgesprächs weißt, mit wem du es zu tun hast, wie wir arbeiten – und dass du klar über deine Rechte und Möglichkeiten informiert bist.
Als Hauptvertretung der Feuersozietät bieten wir ausschließlich deren Produkte sowie die unserer Verbundpartner an – und stellen dir diese Informationen vor jeder Beratung transparent zur Verfügung.
Du hast Fragen zur Erstinformation?
Wenn du Fragen zu den Angaben in der Erstinformation hast, sprich uns gerne direkt an. Wir erklären dir, was einzelne Punkte bedeuten – und was das konkret für dich und deine Absicherung bedeutet.
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